IchKannDas – rechtliche Rahmenbedingungen

Elternvereinbarung

„IchKannDas – Erwachsenwerden durch echte Projekte“


1. Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die pädagogisch-mentoringorientierte Begleitung eines Jugendlichen im Rahmen des Angebots „IchKannDas“.

Die Tätigkeit dient der Förderung von Selbstwirksamkeit, Eigenverantwortung und persönlicher Entwicklung durch projektbezogene, praktische Tätigkeiten (z. B. handwerkliche, gestalterische oder kreative Arbeiten).

Es handelt sich nicht um:

  • eine handwerkliche Fachleistung,

  • eine Bauleistung,

  • eine Therapie,

  • eine medizinische oder psychologische Behandlung,

  • eine Maßnahme der Jugendhilfe im rechtlichen Sinne.


2. Abgrenzung von Handwerks- und Bauleistungen

Der Auftragnehmer erbringt keine handwerklichen Fachleistungen im Sinne der Handwerksordnung (HwO) und übernimmt keine Verantwortung für Bau-, Elektro-, Statik-, Gas-, Wasser- oder sicherheitsrelevante Arbeiten.

Alle Tätigkeiten erfolgen:

  • ausschließlich zu Lern-, Übungs- und Erfahrungszwecken,

  • unter Anleitung und Begleitung,

  • ohne Gewähr für fachliche oder baurechtliche Richtigkeit.

Für fachlich relevante Arbeiten (z. B. Mauerdurchbrüche, Elektroinstallationen, tragende Bauteile) sind ausschließlich zugelassene Fachbetriebe verantwortlich, die ggf. von den Eltern beauftragt werden.


3. Eigenverantwortung der Eltern

Die Erziehungsberechtigten bestätigen ausdrücklich:

  • dass sie über Art, Umfang und mögliche Risiken der Tätigkeiten informiert wurden,

  • dass sie der Teilnahme ihres Kindes ausdrücklich zustimmen,

  • dass sie die räumlichen Gegebenheiten (z. B. Haus, Garten, Werkstatt) als geeignet einschätzen,

  • dass sie die Verantwortung für die bauliche und technische Sicherheit der Umgebung tragen.

Die Eltern tragen insbesondere die Verantwortung für:

  • den Zustand von Gebäuden, Grundstücken und Materialien,

  • bestehende Vorschäden oder Mängel,

  • notwendige Genehmigungen,

  • die Auswahl externer Fachkräfte.


4. Einweisung, Sicherheit und Mitwirkungspflicht

Der Auftragnehmer weist den Jugendlichen altersgerecht in den Umgang mit Werkzeugen und Materialien ein.

Die Eltern bestätigen, dass:

  • Sicherheitsanweisungen bekannt sind,

  • Schutzmaßnahmen (z. B. Schutzbrille, Handschuhe) akzeptiert werden,

  • der Jugendliche angewiesen wurde, Anweisungen zu befolgen.

Die Eltern verpflichten sich, den Auftragnehmer über:

  • gesundheitliche Einschränkungen,

  • motorische Besonderheiten,

  • psychische Belastungen,

  • bekannte Risikofaktoren
    vor Beginn der Zusammenarbeit zu informieren.


5. Haftungsausschluss

Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Eine Haftung für:

  • leichte Fahrlässigkeit,

  • Sachschäden,

  • Folgeschäden,

  • Vermögensschäden,

  • Nutzungsausfälle,

  • mittelbare Schäden

wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Die Eltern stellen den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Teilnahme des Jugendlichen entstehen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruhen.


6. Haftung bei Minderjährigen

Die Eltern übernehmen die volle Verantwortung für das Handeln ihres minderjährigen Kindes.

Sie erklären ausdrücklich, dass:

  • sie das verbleibende Restrisiko kennen,

  • sie dieses Risiko bewusst akzeptieren,

  • sie auf eigene Verantwortung handeln lassen.


7. Keine Erfolgsgarantie

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass:

  • kein bestimmter pädagogischer, emotionaler oder persönlicher Erfolg geschuldet wird,

  • keine Veränderung garantiert werden kann,

  • Entwicklungsprozesse individuell verlaufen.


8. Versicherung

Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass:

  • kein Versicherungsschutz für bestimmte Risiken bestehen kann,

  • die Eltern selbst für ausreichenden Versicherungsschutz ihres Kindes (z. B. private Haftpflicht, Unfallversicherung) verantwortlich sind.


9. Foto- und Dokumentationsrecht

Fotos oder Dokumentationen der Projekte erfolgen ausschließlich mit ausdrücklicher Zustimmung der Eltern.
Eine Veröffentlichung erfolgt nur nach separater Freigabe.


10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.


11. Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.